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Google erst ab 18? Was wie ein Aprilscherz klingt, ist tats?chlich fester Bestandteil der Allgemeinen Gesch?ftsbedingungen der Suchmaschine. Wer noch nicht vollj?hrig ist, darf weder in Deutschland noch den USA Dienste des Konzerns in Anspruch nehmen. Darunter fallen zum Beispiel der Online-Kalender oder das Mail-Angebot von Google - aber eben auch die beliebte Suchmaschine. F?r Minderj?hrige hei?t es nun offenbar: ?Googeln? verboten.
Tats?chlich wird Google in seinen Nutzungsbedingungen recht deutlich, was den Zugang Minderj?hriger zu den Angeboten des Konzerns angeht: ?Sie d?rfen die Services nicht nutzen und die Vertragsbedingungen nicht annehmen, wenn Sie nicht vollj?hrig sind und daher keinen verbindlichen Vertrag mit Google abschlie?en k?nnen?. Damit verbietet das Unternehmen Minderj?hrigen die Nutzung ?der Produkte, der Software, der Dienstleistungen und der Webseiten von Google.? Dahinter steckt jedoch keine juristische Posse: Google sichert sich auch rechtlich f?r die Zukunft ab - denn die liegt in der umfassenden ?berwachung der eigenen Kunden.